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Lehrer-Helfer

Abiturnote berechnen: Block I und Block II nach KMK

Stand: 17. Oktober 2026

Der Rechner bildet die Gesamtqualifikation nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur gymnasialen Oberstufe: Block I aus den Halbjahresergebnissen der Qualifikationsphase, Block II aus den Prüfungsfächern, dazu die Mindestbedingungen und die Abiturdurchschnittsnote. Welche Kurse eingebracht und wie sie gewichtet werden, regelt Ihr Land. Diese Angaben tragen Sie deshalb selbst ein. Gerechnet wird nur in Ihrem Browser.

Abiturdurchschnittsnote

Formeln und Mindestbedingungen ↓

Block I: Qualifikationsphase

Punkte von 0 bis 15, mit Leerzeichen getrennt. Jedes Ergebnis nur einmal eintragen; doppelt gewertete zählen in P und S doppelt.

Block II: Abiturprüfung

5Zahl der Prüfungsfächer (ankreuzen)
FachPrüfungmündl. ZusatzeA
1.
2.
3.
4.
5.

„mündl. Zusatz“ nur, wenn in einem schriftlichen Fach zusätzlich mündlich geprüft wurde; dann zählt (2 × schriftlich + mündlich) ÷ 3. „eA“ = Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau.

DienstsiegelHier landet die Abiturnote.

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Der Rechner prüft nur Punkte und Note. Welche Ergebnisse angerechnet werden dürfen (Ziff. 12.2 und 12.3), prüfen Sie selbst.

DienstsiegelHier landet die Durchschnittsnote.

So rechnet der Rechner

Die Gesamtqualifikation besteht aus Block I (höchstens 600 Punkte) und Block II (höchstens 300 Punkte), im Verhältnis 2 : 1. Insgesamt sind höchstens 900 Punkte erreichbar, mindestens 300 sind nötig (Ziff. 9.5.2).

  1. Block I (Anlage 3): EI = P ÷ S × 40. P ist die Summe der eingebrachten Punkte, S ihre Anzahl; doppelt gewichtete Ergebnisse zählen in beiden doppelt. Gerundet wird auf eine ganze Zahl, „ab der Dezimalen 5 wird aufgerundet“. Der Faktor 40 bezieht jede Kurszahl auf 600 Punkte.
  2. Prüfungsfach mit Zusatzprüfung (Anlage 2): PF = (2s + m) ÷ 3, nicht gerundet. s ist die schriftliche, m die mündliche Punktzahl (Gewichtung 2 : 1, Ziff. 8.5.5).
  3. Block II (Anlage 3): bei vier Prüfungsfächern jedes Ergebnis × 5, bei fünf × 4. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird nach der Multiplikation auf eine ganze Zahl gerundet. Der Rechner rundet je Fach, denn auch die Mindestbedingung in Ziff. 9.5.8 zählt je Fach „in 5-facher“ bzw. „4-facher Wertung“.
  4. Note (Anlage 4): N = 5⅔ − E ÷ 180, auf eine Stelle hinter dem Komma abgeschnitten, nicht gerundet. 822 Punkte ergeben 1,1, erst ab 823 Punkten gibt es die 1,0. Die volle Tabelle steht in der Notenpunkte-Tabelle.

Beispiel

36 eingebrachte Halbjahresergebnisse, davon 8 aus zwei eA-Fächern doppelt gewichtet: S = 28 + 2 × 8 = 44. Bei P = 440 Punkten ist EI = 440 ÷ 44 × 40 = 400. Vier Prüfungsfächer mit 11, 9, 10 und 8 Punkten ergeben EII = 5 × 38 = 190. Zusammen sind das 590 Punkte und damit die Abiturdurchschnittsnote 2,3 (Anlage 4: 606 bis 589 Punkte).

Mindestbedingungen

  • Zulassung (Ziff. 9.5.7): in Block I mindestens 200 Punkte; höchstens 20 % der eingebrachten Halbjahresergebnisse unter 5 Punkten und keins mit 0 Punkten. Mit P und S direkt kann der Rechner die beiden letzten Regeln nicht prüfen.
  • Block II (Ziff. 9.5.8): mindestens 100 Punkte. Bei vier Prüfungsfächern in mindestens zwei Fächern, darunter einem auf erhöhtem Anforderungsniveau, je mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung (mit Zusatzprüfung: 25 Punkte in 5-facher Wertung). Bei fünf Prüfungsfächern gilt das für mindestens drei Fächer (20 Punkte in 4-facher Wertung).
  • Gesamt (Ziff. 9.5.2): mindestens 300 Punkte; das entspricht der Note 4,0.

Was Ihr Land regelt

Die Vereinbarung legt den Rahmen fest, viele Einzelheiten bestimmen die Länder. Deshalb bietet der Rechner keine Länderauswahl, sondern rechnet mit dem, was Sie eintragen:

  • Einzubringen sind 36 Halbjahresergebnisse; bei vielen Kursen mit Mindest- oder Höchststundenzahl kann um einen Kurs je Halbjahr abgewichen werden (Ziff. 9.5.3).
  • Zwei Prüfungsfächer auf erhöhtem Niveau werden doppelt gewichtet; bei drei eA-Fächern können sie auch einfach zählen (Ziff. 9.5.4).
  • Eine besondere Lernleistung oder Facharbeit kann mit bis zu 30 Punkten in Block I eingehen, eine besondere Lernleistung alternativ als fünftes Prüfungselement in Block II (Ziff. 9.5.5). „Das Nähere regeln die Länder.“
  • Die Fassung vom 6. Juni 2024 müssen die Länder spätestens für Schülerinnen und Schüler umsetzen, „die ab 2027 in die Einführungsphase eintreten“ (Ziff. 13.4). Für frühere Jahrgänge gilt die Oberstufenverordnung Ihres Landes; dort können Zahlen abweichen.

Verbindlich ist das Zeugnis Ihrer Schule. Der Rechner hilft beim Nachrechnen und beim Planen, er ersetzt keine Auskunft der Oberstufenkoordination.

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Wer die Oberstufe ohne Abitur verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Angerechnet werden mindestens 15 Halbjahresergebnisse, die vier aus zwei eA-Fächern doppelt (die Länder können alle gleich gewichten). Die Punktzahl ist E = P ÷ S × 19, gerundet ab ,5 (Anlage 5); höchstens 285, mindestens 95 Punkte (Ziff. 12.2). Die Note ist N = 5⅔ − E ÷ 57, ebenfalls abgeschnitten (Anlage 6). Weitere Bedingungen, etwa mindestens 20 Punkte in zwei eA-Fächern und welche Fächer anzurechnen sind, stehen in Ziff. 12.2 und 12.3. In Bayern und Sachsen gibt es diesen Weg nicht.

Andere Rechner für andere Fragen

Quellen