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Lehrer-Helfer

Ratgeber

Zeugnisnoten berechnen: Schritt für Schritt

Stand: 14. Oktober 2026 · Jannik Henke, Lehrer-Helfer

Eine Zeugnisnote ist kein reiner Durchschnitt, aber sie beginnt mit einem. Dieser Ratgeber führt vom Notenbuch zur Halbjahres- und Jahresnote: welche Gewichtung gilt, wie Tendenzen und Halbjahre einfließen, wann gerundet wird und wo die pädagogische Entscheidung beginnt. Die Beispiele stammen aus den Vorschriften für Berufsschulen in Nordrhein-Westfalen und Bayern; andere Länder haben eigene Regeln.

Verbindlich sind die Vorschriften Ihres Landes und die Beschlüsse Ihrer Schule. Dieser Ratgeber zitiert sie und ersetzt sie nicht.

Die Schritte im Überblick

  1. Regeln klären
  2. Leistungen sammeln
  3. Bereiche getrennt mitteln
  4. Gewichten
  5. Rechenwert einordnen
  6. Prüfen und eintragen

1. Regeln klären

Welche Gewichtung, wie viele Leistungsnachweise und welcher Notenschlüssel gelten? Das legen Land, Bildungsgang- bzw. Lehrerkonferenz und Fachgruppe fest.

  • NRW (Berufskolleg): In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Zeugnisnoten „in der Regel gleichgewichtig“ aus schriftlichen Arbeiten und sonstigen Leistungen gebildet (VV 8.2.2 zur APO-BK). Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnachweise legt die Bildungsgangkonferenz fest (VV 8.2.7).
  • Bayern (Berufsschule): Art, Gewichtung und Zahl der Leistungsnachweise beschließt die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Fachgruppen (§ 12 Abs. 2 Satz 5 BSO).

2. Leistungen sammeln

Alle Leistungsnoten des Halbjahres vollständig erfassen, Nachschreibtermine abschließen, fehlende Leistungen kennzeichnen.

  • NRW: Für eine Zeugnisnote sind mindestens zwei Leistungsnoten erforderlich; die schriftlichen sollen höchstens die Hälfte ausmachen. Sonstige Leistungen werden mindestens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote zusammengefasst und bekannt gegeben (VV 8.2.6).
  • Bayern: In mehrstündigen fachlichen Pflichtfächern mindestens drei Leistungsnachweise im Schuljahr, darunter mindestens eine Schulaufgabe; in einstündigen mindestens zwei (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BSO).
  • Bayern: Fehlen Leistungsnachweise aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, steht statt einer Note „Entfällt mangels Leistungsnachweises.“ (§ 13 Abs. 6 Satz 4 BSO).

3. Bereiche getrennt mitteln

Schriftliche Leistungen und sonstige Leistungen je für sich mitteln, erst dann gewichten.

Beispiel: Klassenarbeiten 2 und 3 ergeben schriftlich 2,5. Sonstige Leistungen 2 und 1,5 ergeben 1,75. Wer stattdessen alle vier Noten in einen Topf wirft, bekommt 2,125 – und gewichtet dann nicht mehr nach Bereichen, sondern nach der Zahl der Noten.

4. Gewichten

Die Bereichsnoten mit der geltenden Gewichtung zusammenführen; bei einer Jahresnote auch das erste Halbjahr berücksichtigen, wie es Ihr Land vorgibt.

Mit 50 : 50 wird aus 2,5 und 1,75 der Wert 2,125. Für die Jahresnote verlangt die APO-BK in NRW, dass die Fachlehrkraft „die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr“ berücksichtigt (Allgemeiner Teil § 10 Abs. 1). Eine Prozentzahl für die Halbjahre nennt sie nicht.

An Berufsschulen kommt oft eine weitere Ebene dazu: mehrere Lernfelder, die zu einem Fach gebündelt werden. Dafür gibt es den Lernfeldnote-Rechner mit Gewichtung nach Stunden.

5. Rechenwert einordnen

Den Rechenwert einer ganzen Notenstufe zuordnen. Grenzfälle mit Blick auf Leistungsentwicklung und Gesamtbild pädagogisch entscheiden und die Begründung notieren.

  • Tendenzen: Für Noten wie 2- oder 3+ nennen die geprüften Vorschriften keinen Zahlenwert. Legen Sie fest, womit Sie rechnen (etwa 0,25, 0,3 oder ein Drittel), und bleiben Sie für alle gleich. Im Zeugnis stehen ganze Noten; die BSO sagt: „Zwischennoten werden nicht erteilt“ (§ 12 Abs. 7 Satz 2).
  • Pädagogische Verantwortung: In Bayern wird die Zeugnisnote „auf Grund der Einzelnoten für die Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung festgesetzt“ (§ 13 Abs. 6 Satz 3 BSO). Der Rechenwert ist die Grundlage, nicht das Ergebnis.
  • Grenzfälle: Liegt der Wert nahe an x,5, schauen Sie auf die Entwicklung: Wurden die Leistungen zuletzt besser oder schlechter? Notieren Sie die Begründung, bevor Sie die Note eintragen.
  • Sonderfall Abschlussnote NRW: Für die Berufsschulabschlussnote wird „auf eine Stelle hinter dem Komma gerechnet und nicht gerundet“ (APO-BK Anlage A § 9 Abs. 2). 2,57 ergibt dort 2,5 und damit „gut“.

6. Prüfen und eintragen

Noten gegenprüfen, Abweichungen vom Rechenwert begründen, bis zum Notenschluss eintragen.

In NRW entscheidet die Fachlehrkraft über die Note in ihrem Fach und begründet sie auf Verlangen in der Versetzungskonferenz; die Konferenz kann sie nicht abändern (APO-BK § 10 Abs. 1). In Bayern setzt die Lehrkraft die Zeugnisnote im Einvernehmen mit der Klassenleitung fest; kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulleitung (§ 13 Abs. 6 Satz 1 BSO). Was vor dem Notenschluss sonst noch zu tun ist, steht in der Checkliste vor der Zeugniskonferenz.

Typische Fehler

  • Alle Noten in einen Durchschnitt werfen, statt erst die Bereiche zu mitteln (siehe Schritt 3).
  • Tendenzen mal mit 0,25, mal mit 0,3 rechnen – innerhalb einer Klasse uneinheitlich.
  • Den Rechenwert ungeprüft übernehmen, obwohl er genau auf der Grenze liegt.
  • Eine fehlende Leistung als 6 eintragen, obwohl das Fehlen entschuldigt war. Unentschuldigtes Fehlen ist in Bayern dagegen mit 6 zu bewerten (§ 12 Abs. 6 BSO).
  • Die Regel für die NRW-Abschlussnote (abschneiden) auf normale Zeugnisnoten übertragen oder umgekehrt.

Werkzeuge

Quellen