Ratgeber · Checkliste
Notenschluss vor der Zeugniskonferenz: Checkliste
Stand: 14. Oktober 2026 · Jannik Henke, Lehrer-Helfer
Zum Halbjahr und zum Schuljahresende kommt alles zusammen: Nachschreibtermine, Notenlisten, Begründungen. Diese Liste sammelt, was vor dem Notenschluss erledigt sein sollte. Wo es Vorschriften gibt, stehen sie dabei, mit Beispielen aus NRW und Bayern. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab.
Rechtzeitig vorher
- Termin für Notenschluss und Zeugniskonferenz notiert; wissen, bis wann die Noten wo eingetragen sein müssen.
- Beschlüsse der Schule zur Gewichtung bereitgelegt (NRW: Festlegungen der Bildungsgangkonferenz, VV 8.2.7 APO-BK; Bayern: Beschluss der Lehrerkonferenz, § 12 Abs. 2 Satz 5 BSO).
- Mindestzahl der Leistungsnachweise je Fach geprüft (NRW: mindestens zwei Leistungsnoten, VV 8.2.6; Bayern: zwei bzw. drei mit mindestens einer Schulaufgabe, § 12 Abs. 2 Satz 2 BSO).
- Nachschreibtermine für versäumte Arbeiten gelegt, damit sie vor dem Notenschluss liegen.
- Schülerinnen und Schüler, deren Note auf der Kippe steht, angesprochen; Gespräche kurz notiert.
Vor dem Notenschluss
- Alle Leistungsnoten vollständig im Notenbuch bzw. in der Notenverwaltung.
- Sonstige Leistungen mindestens einmal im Halbjahr zu einer Leistungsnote zusammengefasst und bekannt gegeben (NRW, VV 8.2.6).
- Fehlende Leistungen geklärt: entschuldigt oder unentschuldigt? (Bayern: unentschuldigt versäumt = Note 6, § 12 Abs. 6 BSO; ohne ausreichende Leistungsnachweise aus nicht zu vertretenden Gründen „Entfällt mangels Leistungsnachweises.“, § 13 Abs. 6 Satz 4.)
- Bereiche getrennt gemittelt und mit der geltenden Gewichtung zusammengeführt; Tendenzen für alle mit demselben Wert gerechnet.
- Bei der Jahresnote das erste Halbjahr und die Entwicklung berücksichtigt (NRW, APO-BK § 10 Abs. 1).
- Grenzfälle markiert und die Entscheidung kurz begründet.
- Noten auffällig anders als im Halbjahr oder im Vorjahr? Begründung bereithalten.
- Gebündelte Lernfelder: Fachnote aus den Lernfeldern nachvollziehbar berechnet.
- Eingetragene Noten stichprobenartig gegen das Notenbuch geprüft (Zahlendreher, falsche Zeile).
In der Konferenz
- Notenliste der eigenen Fächer und die Begründungen für Grenzfälle griffbereit.
- Wissen, wer entscheidet: NRW – die Fachlehrkraft entscheidet über die Note und begründet sie auf Verlangen, die Konferenz kann sie nicht abändern (APO-BK § 10 Abs. 1). Bayern – Lehrkraft im Einvernehmen mit der Klassenleitung, sonst Schulleitung (§ 13 Abs. 6 Satz 1 BSO).
- Bemerkungen, Fehlzeiten und Hinweise für das Zeugnis abgestimmt.
Danach
- Ausdrucke mit Noten nicht offen liegen lassen; Papiere nach den Vorgaben der Schule aufbewahren oder vernichten.
- Noten auf privaten Geräten oder in Online-Diensten nur so speichern, wie Ihr Land und Ihre Schulleitung es erlauben.
- Notizen für das nächste Halbjahr: Was hat beim Notenschluss Zeit gekostet?
Quelle: lehrer-helfer.online/ratgeber/zeugniskonferenz-checkliste · Stand 14. Oktober 2026 · Verbindlich sind die Vorschriften Ihres Landes und die Beschlüsse Ihrer Schule.
Hilfen zum Ausrechnen
- Zeugnisnoten berechnen: Schritt für Schritt
- Zeugnisnote Berufsschule – Halbjahre und Tendenzen, mit Grenzfall-Hinweis
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- Dürfen Lehrkräfte Noten online speichern?
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Quellen
- Ministerium für Schule und Bildung NRW: Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) vom 26. Mai 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Januar 2026, BASS 13-33 Nr. 1.1 (Allgemeiner Teil § 6, § 10, VV 8.2; Anlage A § 9) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Bayerische Berufsschulordnung (BSO) vom 30. August 2008, § 12 Leistungsnachweise (Fassung gültig ab 1. August 2026) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Bayerische Berufsschulordnung (BSO) vom 30. August 2008, § 13 Zeugnisse (Fassung gültig ab 1. August 2026) (abgerufen am 14. Oktober 2026)