So rechnet der Rechner
- Jede Note mit Tendenz wird in eine Zahl übersetzt: 2- = 2 + Tendenz, 2+ = 2 − Tendenz.
- Je Halbjahr: Durchschnitt der schriftlichen und Durchschnitt der sonstigen Leistungen, dann gewichtet mit dem Anteil schriftlich. Fehlt ein Bereich, zählt der andere allein.
- Jahresnote: Halbjahresnoten mit dem Gewicht des 1. Halbjahres zusammengeführt. Bei 0 % zählt nur das 2. Halbjahr.
- Der Rechenwert wird kaufmännisch auf eine ganze Note gerundet. Liegt er höchstens 0,1 neben der Mitte zwischen zwei Noten, meldet der Rechner einen Grenzfall.
Beispiel: 1. Halbjahr schriftlich 2- und 3, sonstige 2 und 2+; 2. Halbjahr schriftlich 3+ und 3, sonstige 2-. Mit Tendenz ⅓ und jeweils 50 : 50 ergibt das 2,25 und 2,58, im Jahr 2,42 – gerundet eine 2, aber ein Grenzfall.
Gewichtung schriftlich und sonstige Leistungen
Nordrhein-Westfalen
„In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Zeugnisnoten in der Regel gleichgewichtig aus dem Beurteilungsbereich ‚schriftliche Arbeiten‘ und dem Beurteilungsbereich ‚sonstige Leistungen‘ gebildet“ (Verwaltungsvorschrift 8.2.2 zur APO-BK). Für eine Zeugnisnote sind mindestens zwei Leistungsnoten erforderlich; die schriftlichen sollen höchstens die Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen (VV 8.2.6). Die Einzelheiten legt die Bildungsgangkonferenz fest (VV 8.2.7).
Bayern
Art, Gewichtung und Zahl der Leistungsnachweise beschließt die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Fachgruppen (§ 12 Abs. 2 Satz 5 BSO). In mehrstündigen fachlichen Pflichtfächern sind im Schuljahr mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter mindestens eine Schulaufgabe (§ 12 Abs. 2 Satz 2).
Halbjahr und Jahresnote
In NRW berücksichtigt die Fachlehrkraft für die Note am Schuljahresende „die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr“ (APO-BK, Allgemeiner Teil § 10 Abs. 1). Eine feste Gewichtung der Halbjahre nennt die Vorschrift nicht; das Feld 6 im Rechner ist deshalb frei einstellbar. In Bayern setzt die Lehrkraft die Zeugnisnote „auf Grund der während des Schuljahres erbrachten Leistungen“ fest (§ 13 Abs. 6 Satz 1 BSO).
Tendenzen: Wie viel ist ein Minus?
In den Vorschriften, die wir geprüft haben, steht kein Zahlenwert für ein Plus oder Minus. Schulen legen das unterschiedlich fest; der Rechner bietet 0,25, 0,3 und ein Drittel zur Wahl. Nehmen Sie den Wert Ihrer Schule. Ein Drittel entspricht der 15-Punkte-Skala der Kultusministerkonferenz: Dort hat jede Note drei Punktwerte „je nach Notentendenz“, also liegt ein Punkt eine Drittelnote auseinander (siehe Notenpunkte-Tabelle).
Im Zeugnis selbst stehen ganze Notenstufen. Die bayerische Berufsschulordnung sagt ausdrücklich: „Zwischennoten werden nicht erteilt“ (§ 12 Abs. 7 Satz 2 BSO).
Rundung und Grenzfälle
Der Rechenwert ist ein Vorschlag, keine Zeugnisnote. In Bayern wird die Zeugnisnote „in pädagogischer Verantwortung festgesetzt“ (§ 13 Abs. 6 Satz 3 BSO); in NRW entscheidet die Fachlehrkraft über die Note in ihrem Fach und begründet sie auf Verlangen in der Versetzungskonferenz (APO-BK § 10 Abs. 1).
Gerade bei Werten wie 2,4 oder 2,6 lohnt der Blick auf die Leistungsentwicklung: Wurden die Leistungen zuletzt besser oder schlechter? Halten Sie fest, warum Sie sich für eine Note entschieden haben. Eine Sonderregel gilt für die Berufsschulabschlussnote in NRW: Dort wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerechnet und nicht gerundet (APO-BK Anlage A § 9 Abs. 2). Das rechnet der Lernfeldnote-Rechner.
Andere Rechner für andere Fragen
- Endnote berechnen – ein Lernfeld aus Ergebnissen in Prozent, mit Abschlussprüfung und Notenschlüssel
- Notenrechner – einfacher Durchschnitt schriftlich/mündlich ohne Halbjahre, Notenpunkte, Prozent in Note
- Lernfeldnote berechnen – mehrere Lernfelder nach Stunden oder Faktor bündeln
- Checkliste vor der Zeugniskonferenz
- Kostenlos registrieren: Lehrer-Helfer rechnet Halbjahres- und Zeugnisnoten je Lernfeld für die ganze Klasse, mit eigener Gewichtung der Halbjahre und pädagogischer Note
Quellen
- Ministerium für Schule und Bildung NRW: Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) vom 26. Mai 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Januar 2026, BASS 13-33 Nr. 1.1 (Allgemeiner Teil § 6, § 10, VV 8.2; Anlage A § 9) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Bayerische Berufsschulordnung (BSO) vom 30. August 2008, § 12 Leistungsnachweise (Fassung gültig ab 1. August 2026) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Bayerische Berufsschulordnung (BSO) vom 30. August 2008, § 13 Zeugnisse (Fassung gültig ab 1. August 2026) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Kultusministerkonferenz: Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, Beschluss vom 07.07.1972 i. d. F. vom 06.06.2024, Ziff. 9.2 und Anlagen 1 und 4 (abgerufen am 14. Oktober 2026)